Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren und Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Der Schutz und Respekt jedes Menschen sowie der Umwelt haben für die SICK AG höchste Priorität und sind unabdingbarer Teil unserer Unternehmensverantwortung. Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Trotz unseres Compliance Management Systems können wir jedoch nicht vollständig ausschließen, dass es zu einem Fehlverhalten Einzelner kommt.

Die SICK AG hat ein Beschwerdeverfahren gemäß § 8 LkSG eingerichtet. Dieses Verfahren ermöglicht Personen, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln der SICK AG im eigenen Geschäftsbereich (einschließlich ihrer Konzernunternehmen) oder eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers entstanden sind.

Das Beschwerdeverfahren ist für alle potenziellen Beteiligten innerhalb und außerhalb des eigenen Geschäftsbereichs zugänglich, etwa Mitarbeitenden der SICK AG und ihrer Konzernunternehmen oder Mitarbeitenden von unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern der SICK AG und ihrer Konzernunternehmen. Hinweise können nicht nur direkt betroffene Personen abgeben, sondern auch sonstige Dritte, zum Beispiel in Vertretung von direkt betroffenen Personen. Für die Übermittlung und Bearbeitung von Beschwerden und sonstigen Hinweisen entstehen für den Beschwerdeführer bzw. Hinweisgeber keine Kosten.

Die Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren finden Sie hier:

  • Verfahrensordnung der SICK AG für das Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Die Grundsatzerklärung des Vorstand der SICK AG über die Menschenrechtsstrategie gemäß § 6 Absatz 2 LkSG finden Sie hier:

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